Beamte in Strafvollzug und Justiz
Mehr als ein Wach- und SchließdienstKarriere im Justizvollzug
Vom allgemeinen Vollzugsdienst, über Lehrer für Vollzugsgestaltung, Anstaltsärzte im höheren medizinischen Dienst, Psychologen oder Sozialarbeiter im hessischen Justizvollzug - das berufliche Angebot im Justiz- und Strafvollzug ist breit gefächert.
Der Einstieg erfolgt als Anwärter im Vorbereitungsdienst (Mittlerer Dienst) oder das Studium an einer hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (Gehobener bzw. Höherer Dienst).
Was sollten Sie als Justiz- und Strafvollzugsbeamter versichern?
Lassen Sie sich gern unverbindlich von uns beraten.
Krankenversicherung beihilfekonform privat absichern
- Wie alle hessischen Landesbeamten, erhalten Sie bei Erkrankungen Beihilfe des hessischen Dienstherren zu Ihren Krankheitskosten.
- Unsere Private Krankenversicherung für Beamte ist optimal auf die hessische Beihilfe abgestimmt und übernimmt die Kosten, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind.
Beamtenpension: zusätzlich privat vorsorgen
Auch als Beamter im öffentlichen Dienst sollten Sie früh an Ihre Altersvorsorge denken. Denn - wie bei jedem Arbeitnehmer - wird zwischen Pension und Einkommen eine Lücke klaffen.
Diese Versorgungslücke sollten Sie so früh wie möglich durch den Abschluss einer flexiblen Privat-Rente schließen.
Dienstunfähigkeit: Auch für Justizbeamte ein wichtiges Thema
Justiz- oder Polizeivollzugsbeamte unterliegen den besonderen Einstellungsvoraussetzungen der Polizeidienstvorschrift 300. Bei der speziellen PDU gilt nur, ob der Vollzugsbeamte noch in der Lage ist, seinen Dienst gemäß PDV 300 auszuüben oder nicht.
Als Beamtenanwärter oder Beamter auf Probe bedeutet eine dauerhafte Dienstunfähigkeit in der Regel die Entlassung aus dem Dienst ohne oder nur in Ausnahmen einer sehr geringen Versorgung vom Dienstherren. Ein Beamter auf Lebenszeit wird in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und bekommt damit nur die Versorgung für den Vorruhestand.
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Unfallversicherung: Absicherung bei Freizeitunfällen
Aufgrund der bestehenden beamtenrechtlichen Bestimmungen gibt es speziell bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes große Versorgungslücken bei Unfällen im Freizeitbereich.
Haftpflicht schützt vor Regressansprüchen
Bei Ausübung Ihrer Tätigkeit haftet Ihr Dienstherr für Schäden. Allerdings kann er Sie, bei Nachweis einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, in Regress nehmen. Das bedeutet, Sie haften in bestimmten Fällen mit Ihrem gesamten Vermögen.
Im Schadensfall prüfen wir, ob und in welcher Höhe eine Haftung begründet ist. Bei berechtigten Ansprüchen des Geschädigten leisten wir Schadenersatz oder wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab - notfalls vor Gericht.