Medizinrechtliche Erstberatung
Wir unterstützen Sie
Auch dem besten Arzt kann bei der Behandlung ein Fehler unterlaufen, der für seinen Patienten gravierende Folgen hat. Umgekehrt bedeutet das Fehlschlagen einer Behandlung nicht automatisch, dass der Arzt Schuld daran hat. Doch als medizinischer Laie ist die Abwägung nicht einfach.
Sie erhaten von uns die Möglichkeit einer
- ärztlichen Zweitmeinung
- und eine kostenlose medizinrechtliche Erstberatung.
So können Sie klären, ob ein Behandlungsfehler die Ursache sein könnte und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Beide Leistungen können sie über unseren Medizinischen Dienst in Anspruch nehmen.