Aktuelle Information für unsere Mitglieder
Seit dem 1. November 2015 ist die Änderung der hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO) in Kraft getreten.
Bisher haben die Beihilfeberechtigten und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen bei einer stationären Krankenhausbehandlung einen Anspruch auf:
- gesondert berechenbare Wahlleistungen. Hierzu gehören die Behandlung durch liquidationsberechtigte Ärzte (Chefarztbehandlung) und
- die Unterbringung im Zweibettzimmer (abzgl. Eigenbeteiligung von 16,- €/Tag).
Seit dem 1. November 2015 besteht ein Beihilfeanspruch für Wahlleistungen nach § 6a der hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO) nur noch dann, wenn der Beihilfeberechtigte einen monatlichen Beitrag an das Land Hessen in Höhe von 18,90 € monatlich zahlt.
Dies bedeutet für unsere WT-Zusatzversicherten: Zukünftig können wir Ihnen die Beihilfe-Vorfinanzierung für Wahlleistungen nur dann zur Verfügung stellen, wenn Sie sich gegenüber Ihrem Dienstherren für die Zahlung des Beitrags für einen künftigen Anspruch auf Wahlleistungs-Beihilfe entscheiden.
Ausschlussfrist
Aktuell Beihilfeberechtigte können innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten (ab dem 1. November 2015) wählen, ob sie diesen Beitrag zahlen wollen, um auch weiterhin Beihilfe für Wahlleistungen zu erhalten oder nicht.
Erklärung an die FAMK
Sofern Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn eine entsprechende Erklärung abgegeben haben bzw. beabsichtigen, dies innerhalb der Ausschlussfrist noch zu tun, reichen Sie uns bitte die nachstehende Erklärung unterzeichnet zurück.
Hier geht es zur Erklärung der FAMK.
Als besondere Serviceleistung übernehmen wir auch im Tarif WT die Vorfinanzierung einer zu erwartenden Beihilfeleistung für die in Anspruch genommenen Wahlleistungen.Ohne Ihre Erklärung können wir Ihnen die Kosten für Wahlleistungen nur im tariflichen Umfang des Tarifs WT erstatten.
Wichtig: Die Erklärung an die FAMK ersetzt nicht Ihre Erklärung gegenüber Ihrem Dienstherrn!
Die Erklärung gegenüber Ihrem Dienstherrn ist gem. § 6a Abs. 1 Satz 2 HBeihVO auf einem Formular der Beihilfestelle abzugeben, das wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen können.
Weitere Informationen
Über die Einzelheiten der Neuregelung werden wir alle Versicherten, die Wahlleistungen im Tarif WT versichert haben, noch gesondert ausführlich informieren.
Weitere Informationen der Beihilfestelle finden Sie im Internet www.rp-kassel.hessen.de.
Noch keine Zusatzversicherung?
Sollten Sie sich bisher noch nicht für den eine Zusatzversicherung für die Wahlleistungen entschieden haben, können Sie bei uns gerne ein individuelles Angebot anfordern. Wir beraten Sie gerne!
Unsere regionalen Ansprechpartner beraten Sie gerne individuell, mit fachlicher Qualifikation, hohem Fachwissen und Engagement oder nutzen Sie unsere Servicenummer 069 / 97466-300.