monatlich zahlt. Dies bedeutet für unsere WT-Zusatzversicherten: Zukünftig können wir Ihnen die Beihilfe-Vorfinanzierung für Wahlleistungen nur dann zur Verfügung stellen, wenn Sie sich gegenüber Ihrem [...] Ihrem Dienstherren für die Zahlung des Beitrags für einen künftigen Anspruch auf Wahlleistungs-Beihilfe entscheiden. Ausschlussfrist Aktuell Beihilfeberechtigte können innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 [...] Monaten (ab dem 1. November 2015) wählen, ob sie diesen Beitrag zahlen wollen, um auch weiterhin Beihilfe für Wahlleistungen zu erhalten oder nicht. Erklärung an die FAMK Sofern Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn