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Mann joggt im Wald

Spezial-Unfallversicherung für Beamte und Referendare

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Absicherung der Berufsunfähigkeit für Beamte

Die besonderen Anforderungen der Polizeidienstvorschrift 300 und der G26 Arbeitsschutzverordnung erhöhen das Risiko, aufgrund eines Unfalls dauerhaft aus dem Dienst ausscheiden zu müssen. Die Spezial-Unfallversicherung der INTER Versicherungsgruppe ist auf die besonderen Anforderungen Ihres Berufs abgestimmt.

Ihre Vorteile

  • Erweiterte Klauseln für PDV 300 Polizeidiensttauglichkeit
  • Erweitere Klauseln für G26 Arbeitsschutzverordnung für die Feuerwehr
  • Erweitere Klauseln für Infektionen

Die Leistungen der Spezial-Unfallversicherung

Basis Exklusiv Premium

Unfallbegriff

Bemühungen zur Rettung von Menschen

Bemühungen zur Rettung von Tieren und Sachen

Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe 
durch den Schlund (ohne Höchstalter) 

Bei Vergiftung durch Einatmung ausströmender gasförmiger 
Stoffe wird die Plötzlichkeit auch bei Einwirkungen von 
mehreren Stunden angenommen

Strahlen (außer Kernenergie) 

Ertrinken und Ersticken 

Erfrierungen, Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug 
in Zusammenhang mit einem Unfall

Psychische Störungen als Folge eines Unfalles

Tauchspezifische Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit) 

Unfälle verursacht durch Herzinfarkt oder Schlaganfall 

Infektionen

Infektionen durch Unfallverletzungen – ausgenommen 
Insektenstiche oder -bisse oder sonstige geringfügige 
Haut- oder Schleimhautverletzungen

Tollwut und Wundsstarrkrampf

Infektionen infolge Hautverletzungen durch Zeckenbisse

Infektionen und allergische Reaktionen durch Insektenstiche 
oder -bisse

Infektionen durch sonstige geringfügige Haut- oder 
Schleimhautverletzungen und Schutzimpfungen

Wartezeit für Infektionskrankheiten

Frühsommer-Menigoenzephalitis (FSME) und Lyme Boreliose (1 Monat)

Auch für Infektionen gilt der volle Leistungsumfang (keine Mindestinvalidität etc.)

Als Unfall gilt die erstmalige Infizierung mit dem Erreger der Infektionskrankheiten bei unverzüglicher Meldung nach Feststellung durch den Arzt.

Unfallbegriff

Bemühungen zur Rettung von Menschen

Bemühungen zur Rettung von Tieren und Sachen

Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe 
durch den Schlund (ohne Höchstalter) 

Bei Vergiftung durch Einatmung ausströmender gasförmiger 
Stoffe wird die Plötzlichkeit auch bei Einwirkungen von 
mehreren Stunden angenommen

Strahlen (außer Kernenergie) 

Ertrinken und Ersticken 

Erfrierungen, Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug 
in Zusammenhang mit einem Unfall

Psychische Störungen als Folge eines Unfalles

Tauchspezifische Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit) 

Unfälle verursacht durch Herzinfarkt oder Schlaganfall 

Infektionen

Infektionen durch Unfallverletzungen – ausgenommen 
Insektenstiche oder -bisse oder sonstige geringfügige 
Haut- oder Schleimhautverletzungen

Tollwut und Wundsstarrkrampf

Infektionen infolge Hautverletzungen durch Zeckenbisse

Infektionen und allergische Reaktionen durch Insektenstiche 
oder -bisse

Infektionen durch sonstige geringfügige Haut- oder 
Schleimhautverletzungen und Schutzimpfungen

Wartezeit für Infektionskrankheiten

Frühsommer-Menigoenzephalitis (FSME) und Lyme Boreliose (1 Monat)

Auch für Infektionen gilt der volle Leistungsumfang (keine Mindestinvalidität etc.)

Als Unfall gilt die erstmalige Infizierung mit dem Erreger der Infektionskrankheiten bei unverzüglicher Meldung nach Feststellung durch den Arzt.

Unfallbegriff

Bemühungen zur Rettung von Menschen

Bemühungen zur Rettung von Tieren und Sachen

Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe 
durch den Schlund (ohne Höchstalter) 

Bei Vergiftung durch Einatmung ausströmender gasförmiger 
Stoffe wird die Plötzlichkeit auch bei Einwirkungen von 
mehreren Stunden angenommen

Strahlen (außer Kernenergie) 

Ertrinken und Ersticken 

Erfrierungen, Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug 
in Zusammenhang mit einem Unfall

Psychische Störungen als Folge eines Unfalles

Tauchspezifische Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit) 

Unfälle verursacht durch Herzinfarkt oder Schlaganfall 

Infektionen

Infektionen durch Unfallverletzungen – ausgenommen 
Insektenstiche oder -bisse oder sonstige geringfügige 
Haut- oder Schleimhautverletzungen

Tollwut und Wundsstarrkrampf

Infektionen infolge Hautverletzungen durch Zeckenbisse

Infektionen und allergische Reaktionen durch Insektenstiche 
oder -bisse

Infektionen durch sonstige geringfügige Haut- oder 
Schleimhautverletzungen und Schutzimpfungen

Wartezeit für Infektionskrankheiten

Frühsommer-Menigoenzephalitis (FSME) und Lyme Boreliose (1 Monat)

Auch für Infektionen gilt der volle Leistungsumfang (keine Mindestinvalidität etc.)

Als Unfall gilt die erstmalige Infizierung mit dem Erreger der Infektionskrankheiten bei unverzüglicher Meldung nach Feststellung durch den Arzt.

Premium

Unfallbegriff

Bemühungen zur Rettung von Menschen

Bemühungen zur Rettung von Tieren und Sachen

Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe 
durch den Schlund (ohne Höchstalter) 

Bei Vergiftung durch Einatmung ausströmender gasförmiger 
Stoffe wird die Plötzlichkeit auch bei Einwirkungen von 
mehreren Stunden angenommen

Strahlen (außer Kernenergie) 

Ertrinken und Ersticken 

Erfrierungen, Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug 
in Zusammenhang mit einem Unfall

Psychische Störungen als Folge eines Unfalles

Tauchspezifische Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit) 

Unfälle verursacht durch Herzinfarkt oder Schlaganfall 

Infektionen

Infektionen durch Unfallverletzungen – ausgenommen 
Insektenstiche oder -bisse oder sonstige geringfügige 
Haut- oder Schleimhautverletzungen

Tollwut und Wundsstarrkrampf

Infektionen infolge Hautverletzungen durch Zeckenbisse

Infektionen und allergische Reaktionen durch Insektenstiche 
oder -bisse

Infektionen durch sonstige geringfügige Haut- oder 
Schleimhautverletzungen und Schutzimpfungen

Wartezeit für Infektionskrankheiten

Frühsommer-Menigoenzephalitis (FSME) und Lyme Boreliose (1 Monat)

Auch für Infektionen gilt der volle Leistungsumfang (keine Mindestinvalidität etc.)

Als Unfall gilt die erstmalige Infizierung mit dem Erreger der Infektionskrankheiten bei unverzüglicher Meldung nach Feststellung durch den Arzt.

Die vollständige Übersicht finden Sie in unserer Tarifübersicht.

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