Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit: das Karriere-Aus?
Als Beamter gibt es berufsspezifische Risiken, die Ihre Dienstfähigkeit dauerhaft einschränken können. Speziell für Polizei, Justiz und Feuerwehr gelten nochmals schärfere Anforderungen an die Diensttauglichkeit. Denn die Beamten unterliegen der Polizeidienstverordnung 300 und der Arbeitsschutzvorschrift G26.
Über einen ausgesuchten Kooperationspartner bieten wir eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit spezieller DU-Klausel an. Sie erhalten eine mehrfach prämierte Absicherung gegen das Risiko einer allgemeinen Dienstunfähigkeit, der Polizeidienstuntauglichkeit nach PDV300 und nach AV G26 für die Feuerwehr.
Ihre Vorteile
- Attraktiver und günstiger Ausbildungstarif
- Als Beamter auf Widerruf oder Probe bis zu 6 Jahre lang PDU-Rente
- Mitversicherung der Teildienstunfähigkeit
Mögliche Rente je Besoldungsgruppe
Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit haben Sie den größten Versicherungsbedarf, denn bei Eintreten einer Dienstunfähigkeit haben Sie beim Dienstherren noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt erworben. Folgende Dienstunfähigkeitsrenten können Sie absichern:
Dienstunfähigkeitsrente | |
---|---|
A1 bis A6 | 1.500 € |
A7 bis A8 | 1.800 € |
A9 bis A11 | 2.000 € |
A12 | 2.300 € |
A13 bis A16 | 2.500 € |
Dienstunfähigkeitsrente
A1 bis A6
1.500 €
A7 bis A8
1.800 €
A9 bis A11
2.000 €
A12
2.300 €
A13 bis A16
2.500 €
Mehr für die Altersvorsorge
Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie bei einer Dienstunfähigkeit Anspruch auf Versorgung durch Ihren Dienstherren. Die Dienstunfähigkeitsversicherung passt sich Ihrem Status an. Ab der Verbeamtung auf Lebenszeit fließt dann ein höherer Anteil Ihres Versicherungsbeitrags in die Altersvorsorge.