Krankenhaustagegeldversicherung für hessische Beihilfeberechtigte
Finanzielle Sicherheit bei Krankenhausaufenthalten
Wer wegen Krankheit oder Unfall einige Zeit im Krankenhaus liegt, merkt schnell, wie viele zusätzliche Kosten es gibt. Telefongespräche, Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe - alles Kosten, die Ihnen zusätzlich Bauchschmerzen bereiten.
Hier springt die Krankenhaustagegeldversicherung ein:
Für jeden Tag im Krankenhaus wird ein vorher vereinbartes Tagegeld ausbezahlt. Damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können - Ihre Gesundheit.
Ihre Vorteile
- Ab dem 1. Tag eines Krankenhausaufenthaltes
- Für die gesamte Dauer des Krankenhausaufenthaltes - unbegrenzte Leistung
- Auszahlung ab Beginn Ihres Aufenthaltes bis zur Entlassung
Leistungen
KHT U | |
---|---|
Leistungsbeginn | Ab dem 1. Tag einer vollstationären Behandlung |
Dauer der Leistung | Bis zum letzten Tag der vollstationären Behandlung |
Höhe der Leistung | Tagegeld in der vereinbarten Höhe (1 € - 100 €) für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts |
KHT U
Leistungsbeginn
Ab dem 1. Tag einer vollstationären Behandlung
Dauer der Leistung
Bis zum letzten Tag der vollstationären Behandlung
Höhe der Leistung
Tagegeld in der vereinbarten Höhe (1 € - 100 €) für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts
Besonderheiten
Kur- und Sanatoriumsbehandlung oder Reha-Maßnahme werde bis 25% des versicherten Krankenhaustagegeldes pro Tag bis zur Dauer von 28 Tagen übernommen.
Voraussetzungen:
- wenn ein mindestens 20-tägiger Krankenhausaufenthalt vorangegangen ist und dieser nicht länger als 3 Monate zurückliegt
- Es liegt die Kostenzusage eines Leistungsträgers (Beihilfe) vor.
Gut zu wissen
Die Krankenhaustagegeldversicherung darf nicht mit einer Krankenhauszusatzversicherung verwechselt werden. Die Krankenhauszusatzversicherung bietet Ihnen einen erweiterten Leistungsumfang bezüglich der Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer sowie freie Krankenhaus- und Arztwahl.